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Tippgeber-Provision von ProCon Immobilienmakler

Tippgeber-Provision vom Immobilienmakler

Sie haben von Familie, Freunde, Bekannte, Kollegen, Vereinsmitglieder, Nachbarn gehört, dass diese Ihr Haus, Wohnung oder Grundstück verkaufen möchten? Sie wissen, dass in Ihrer Nachbarschaft bald eine Eigentumswohnung frei wird? Sie wissen ferner, dass eine Wohnung zu vermieten ist?
Dieses Wissen kann für Sie bares Geld wert sein.

Geben Sie uns von ProCon Immobilienmakler darum diesen Tipp und wir bedanken uns bei Ihnen mit der „Tippgeberprovision“.

Wir freuen uns über diese Tipps und Empfehlungen und belohnen Sie mit 10 Prozent unserer Netto-Maklerprovision!

Die Voraussetzungen

  1. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück ist uns noch unbekannt
  2. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück wird noch nicht öffentlich zum Verkauf angeboten
    (z.B. im Internet, in der Zeitung, mit Hilfe von Verkaufsschildern oder anderen Verkaufsmaßnahmen)
  3. Das Haus, die Wohnung oder das Grundstück befindet sich in unserem Tätigkeitsgebiet (Mannheim, Ludwigshafen oder Rhein-Neckar-Region)
  4. Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers der betreffenden Immobilie. Ansonsten können Sie als Tippgeber mit dem Eigentümer der Immobilie bekannt, befreundet oder sogar verwandt sein
  5. Bei mehreren Tippgebern bekommt der Erste die Tippgeberprovision
  6. Der Eigentümer der Immobilie kann kein Tippgeber sein
  7. Die Wohnung, das Haus bzw. das Grundstück passt in unser Angebot

Nachdem wir den Vertrag mit der von Ihnen genannten Person abgeschlossen und danach das Geschäft erfolgreich abgewickelt und die Maklerprovision anschließend gemäß Vertrag auf unserem Geschäftskonto eingegangen ist, erhalten Sie von uns das „Zehnprozentige Dankeschön!“.

Tippgebervereinbarung / Meldeformular für Ihr Tippgeber-Objekt

    Daten der Immobilie

    Daten des Eigentümers

    Erklärungen

    Datenschutzerklärung*

    Teilnahmebedingungen

    Die Tippgeber-Provision erhält nur, wer uns den vollständigen Namen des Verkäufers und die Anschrift der Immobilie oder des Grundstücks mitteilt. Nur wenn diese Immobilie oder dieses Grundstück über ProCon Immobilienmakler verkauft wird, (notarielle Beurkundung des Kaufvertrages, Abschluss des Mietvertrages) erhält der Tippgeber seine Provision. Die Immobilie darf noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben oder uns bekannt sein. Tipps aus Zeitungen oder Internetdatenbanken werden nicht angenommen. Der Provisionsanteil beträgt 10 % unserer erzielten Netto-Maklerprovision. Die Provision kann nicht bar ausbezahlt werden. Voraussetzung für die Auszahlung ist der Abschluss eines notariell beurkundeten Kaufvertrages der durch den Tippgeber empfohlenen Immobilie oder des Grundstücks und ist erst fällig, bei Zahlungseingang der mit dem Käufer bzw. Verkäufer vereinbarten Maklerprovision. Es muss eine Rechnung für die Tippgeber-Provision geschrieben werden. Wir weisen darauf hin, dass die ausgezahlte Provision gemäß § 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz einkommensteuerpflichtig sein kann. Tippgeber-Provisionen müssen mit uns vor oder bei der Bekanntgabe der Empfehlung schriftlich vereinbart werden.
    Bitte haben sie dafür Verständnis das direkte Angehörige des Verkäufers/in ausgeschlossen von der Tippgeberprovision sind.
    Uns weitergeleitete Verkäuferinformationen dürfen nicht durch Belästigung, unaufgeforderte Anrufe, in aggressiver Weise oder durch Täuschung erlangt werden. Der Tippgeber hat dem Verkäufer darüber hinaus offenzulegen, dass er von uns eine Provision erhält. Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten nur bei der ausdrücklichen Einwilligung des Verkäufers weitergegeben werden dürfen.
    Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung sowie Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Mannheim.
    Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.

    Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht für Verbraucher

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses (Zusendung der Informationen zu der zu verkaufenden Immobilie an ProCon Immobilienmakler). Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ProCon Immobilienmakler, L 9, 8, 68161 Mannheim, Tel 0621 811082, Fax: 0621 8322902, info@procon-immo.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Folgen des Widerrufs

    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

    Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts

    Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

    Widerrufsformular

    Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

    An
    ProCon Immobilienmakler
    L 9, 8
    68161 Mannheim
    Fax-Nr.: 0621 8322902
    info@procon-immo.de

    Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen.

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    Vorname und Name des/der Verbraucher(s)

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    Anschrift des/der Verbraucher(s)

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    Ort / Datum

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    Unterschrift

    Sie haben Fragen?
    Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Sie!