Bundesweiter Mietendeckel im Gespräch!
Der Berliner Mietendeckel wurde vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, dies geschah jedoch nur aus formalen Gründen. Als Begründung gaben die Karlsruher Richter an, dass das Bundesland Berlin nicht berechtigt sei, so eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen. Der Inhalt des neuen Gesetzes wurde hingegen nicht bemängelt. Nun liegt es am Bund, einen Mietenstopp für den angespannten Wohnungsmarkt zu erzielen.
Jetzt wurde ein neuer Versuch gestartet, das Projekt Mietendeckel weiter voranzubringen. Um dem bundesweiten Mietenwachstum einen Riegel vorzuschieben, wurde ein entsprechender Antrag im Bundestag eingereicht. Darin wird gefordert, dass die Bundesregierung umgehend einen Gesetzesentwurf vorlegen solle, der die Mietpreisspirale stoppt. Unter anderem sollen die Mieten auf angespannten Wohnungsmärkten endlich gedeckelt werden. Es wird argumentiert, dass die bisherigen getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Mietenwachstums nicht erfolgreich gewesen seien.
Unter anderem beinhaltet der aktuelle Antrag eine Deckelung der Mietkosten bei neuen Mietverträgen auf das ortsübliche Niveau. Die meist üblichen 10 %, die auf diese Mietkosten noch draufgeschlagen werden, würden so entfallen. Ein anderer Punkt sieht vor, dass Mieterhöhungen ohne Renovierungsmaßnahmen innerhalb der nächsten sechs Jahre nun verboten sein würden.
Mit diesen Maßnahmen soll ein weiterer Verlust von bezahlbarem Wohnraum sowie ein permanenter Anstieg der Mietkosten verhindert werden. Die Entscheidung im Bundestag wird mit großer Spannung erwartet.